Leistungsbeurteilung ist ein fester Bestandteil von Leistungsgesellschaften, die knappe Ressourcen grundsätzlich nach Leistungsgesichtspunkten verteilen. Darauf basiert auch die Dienstrechtsreform, durch die zwar neue Leistungsanreize eingeführt, aber nicht die personalwirtschaftlichen, methodischen und legitimitätsorientierten Voraussetzungen des Beurteilungswesens thematisiert wurden.
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